Der Datenschutz rückt zunehmend in den Vordergrund, so werden ab Mai 2018 die EU-Datenschutzgrundverordnung und die Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz und in der Konsequenz auch die Verarbeitung von Patientendaten in Arzt- und Zahnarztpraxen davon betroffen sein. Für die Deutschen handelt es bei der Datensicherheit um ein hoch relevantes Thema: 93 Prozent der Deutschen liegt es am Herzen. Ihrem Hausarzt ihre persönlichen Daten anzuvertrauen? Damit haben rund 86 Prozent kein Problem. Damit wird auch deutlich, wie groß das Vertrauen der Patienten in ihre Ärzte und Zahnärzte ist.
Ab Mai wird dies auch in der Gesetzgebung berücksichtigt. Genauer: Ab dem 25. Mai drohen unter der DSGVO hohe Bußgelder. So soll aus Sicht des Gesetzgebers die Relevanz des Themas betont werden. Aus diesem Grund soll jede Arzt- und Zahnarztpraxis sich mit den grundsätzlichen Fragen des Datenschutzes auskennen. Dazu sollte der Praxisinhaber*in unbedingt einen auf Medizinrecht spezialisierten Rechtsanwalt hinzuziehen.
Ein paar Stichpunkte, die berücksichtigt und angesprochen werden sollten:
Wenn Sie noch mehr Unterstützung und Informationen wünschen, dann sollten Sie auf jeden Fall den Medizinanwalt Ihres Vertrauens ansprechen.
Powered by Dr. Karl Heinz Schnieder, Fachanwalt für Medizinrecht, Münster
Bildhinweis: shutterstock.com / ra2studio